Ihr Kind erhält bei der DBV Krankenversicherung den Versicherungsschutz eines Elternteils. Konkret bedeutet dies: es wird zu genau den gleichen Bedingungen versichert, wie die bereits bei der DBV versicherte Mutter oder der Vater.
Der besondere für Sie ist: bei der Kindernachversicherung ab Geburt findet keine Gesundheitsprüfung statt und es gibt keine Wartezeiten. Für die DBV Krankenversicherung besteht ein sog. Kontrahierungszwang.
Der Verzicht auf Wartezeiten garantiert Ihnen den vollständigen Versicherungsschutz von Anfang an. Und der Entfall Gesundheitsprüfung ist vor allem für die Kinder unverzichtbar, die mit gesundheitlichen Problemen geboren werden. Die Regelungen zur Kindernachversicherung garantieren Ihrem Kind einen umfassenden Versicherungsschutz, der sonst möglicherweise nur schwer oder auch gar nicht zu erhalten wäre.
Wichtig: Die Kindernachversicherung muss beantragt werden – es muss eine Anmeldung zur Kindernachversicherung erfolgen. Dafür haben Sie bis zu zwei Monate nach der Geburt ihres Kindes Zeit. Die Versicherung beginnt dann rückwirkend zum Tag der Geburt.
Die Möglichkeit der Nachversicherung ab Geburt, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten gilt allerdings nur dann, wenn der Versicherungsschutz für das Kind nicht umfassender oder höher als beim betreffenden Elternteil ist. Wünschen Sie ergänzende Leistungen oder einen umfassenderen Versicherungsschutz, so findet für die zusätzlichen Leistungen eine Gesundheitsprüfung statt.
Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung ab Geburt
Ein Angebot zur Mitversicherung Ihres Kindes erhalten Sie hier
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Formulare oder haben Rückfragen zu den Versicherungsbedingungen und Beiträgen? Rufen Sie uns an – natürlich kostenlos! Wir informieren Sie gern zur Kindernachversicherung und den Produkten der DBV privaten Krankenversicherung.
Tel. 0800 – 03 28 328 oder 0178-624 30 28 oder 06103-3000 840